Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern über Probetrainings, Mitgliedschaften, Einzeltrainings, EMS-Trainings sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen von Pro Icon SD e.U., soweit im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.1 Anbieter
Pro Icon SD e.U., Inhaber Ahmed Mansour, Maroltingergasse 88/1, 1160 Wien, Österreich.
3.2 Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrags sind je nach gewähltem Angebot insbesondere EMS-Trainings, Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Probetrainings, Terminverwaltung, Trainingsbetreuung und organisatorische Nebenleistungen.
Das EMS-Training stellt keine ärztliche Behandlung dar und ersetzt weder medizinische Diagnose noch Therapie.
3.3 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Anbot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Buchung oder Anmeldung ausdrücklich bestätigen, ein Mitgliedschaftsformular beiderseits unterfertigt wird oder die Leistung tatsächlich erbracht wird.
3.4 Preise und Fälligkeit
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich vereinbarten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes angegeben ist.
Preisänderungen für bereits bestehende Verbraucherverträge erfolgen nicht einseitig auf Grundlage unbestimmter oder intransparenter Klauseln. Änderungen sind nur zulässig, wenn sie individuell vereinbart oder zwingend gesetzlich erlaubt sind.
3.5 Vertragsdauer
Mitgliedschaften werden entweder auf unbestimmte Zeit mit einer vereinbarten Mindestbindungsdauer oder für eine ausdrücklich vereinbarte bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die konkrete Vertragsvariante, die Mindestbindung, der Tarif, der Leistungsumfang und die Kündigungsmöglichkeiten werden im Anmeldeformular oder in der Buchungsbestätigung festgehalten.
Eine stillschweigende automatische Verlängerung befristeter Verbraucherverträge über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus wird nicht vereinbart. Soweit eine gesetzlich zulässige Verlängerungsregelung verwendet wird, wird die Kündigungsmöglichkeit klar und transparent hervorgehoben.
3.6 Kündigung
Unbefristete Verträge können nach Ablauf einer allfälligen Mindestbindungsdauer von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag keine für Verbraucher günstigere Regelung vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei dauerhafter medizinisch bestätigter Trainingsuntauglichkeit, behördlich angeordneter Schließung des Betriebs für einen erheblichen Zeitraum oder schwerer Vertragsverletzung durch eine Vertragspartei.
3.7 Ruhendstellung
Eine befristete Ruhendstellung der Mitgliedschaft kann aus Kulanz oder aufgrund gesonderter Vereinbarung insbesondere bei nachgewiesener Schwangerschaft, längerer Krankheit, Wehr- oder Zivildienst oder längerem beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt gewährt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Details, Dauer und Nachweise werden im Einzelfall schriftlich festgelegt.
3.8 Termine, Stornierung und Nichterscheinen
Soweit Termine vorab gebucht werden müssen, erfolgt die Terminvergabe nach Verfügbarkeit, personellen Kapazitäten, Sicherheitsanforderungen und Öffnungszeiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, Wochentag oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Vereinbarte Einzel- oder Personaltermine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder storniert werden. Bei späterer Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein gebuchter Einzeltermin als konsumiert gelten, sofern dies im jeweiligen Tarif vorgesehen und gegenüber Verbrauchern sachlich gerechtfertigt ist.
Eine Mitgliedschaft als solche verfällt durch ein einzelnes Nichterscheinen nicht.
3.9 Gesundheit, Mitwirkung und EMS-Tauglichkeit
Teilnehmer sind verpflichtet, alle für das sichere EMS-Training wesentlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Zweifeln an der Trainingstauglichkeit kann vor Trainingsbeginn eine ärztliche Abklärung verlangt werden.
Wir sind berechtigt, das Training aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung gesundheitliche Risiken bestehen.
3.10 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben, sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – außer bei Personenschäden – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Mitglieds zu sicherheitsrelevanten Gesundheitsumständen, auf grob trainingswidriges Verhalten oder auf Nichtbeachtung verbindlicher Sicherheitsanweisungen zurückzuführen sind, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Für eingebrachte Sachen, insbesondere Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, wird nur nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet; eine weitergehende Verwahrung wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.11 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend gemacht werden. Kosten einer berechtigten Rücklastschrift oder zweckentsprechenden Rechtsverfolgung werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet.
3.12 Hausordnung und Sicherheit
Eine allfällige Hausordnung ist Bestandteil des Benützungsverhältnisses, soweit sie den Kunden vor Vertragsabschluss oder spätestens bei Vertragsbeginn zugänglich gemacht wird und keine überraschenden oder gröblich benachteiligenden Bestimmungen enthält.
3.13 Verbraucher-Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in Abschnitt 4 zu.
3.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten von Verbrauchern wird nicht getroffen. Gegenüber Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Pro Icon SD e.U. ausschließlich zuständig.
3.15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.